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Graanul gibt den Abschluss einer Vereinbarung mit 50 % der Anleihegläubiger über eine Verlängerung der Laufzeit seiner bestehenden Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von 630 Millionen Euro bis 2029 bekannt

LUXEMBURG--(BUSINESS WIRE)--Cullinan Holdco SCSp (der „Emittent“, zusammen mit seinen Tochtergesellschaften, „Graanul“ oder der „Gruppe“) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen eine Transaktionsunterstützungsvereinbarung (die „Transaktionsunterstützungsvereinbarung“) mit den Anleihegläubigern (die „teilnehmenden Gläubiger“) geschlossen hat, die zusammen 50 % des Gesamtnennbetrags seiner (i) mit 4,625 % verzinsten an Nachhaltigkeitsziele geknüpften besicherten vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2026 (die „bestehenden Festzinsanleihen”) und seiner (ii) an Nachhaltigkeitsziele geknüpften besicherten vorrangigen variabel verzinsten Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2026 (die „bestehenden variabel verzinsten Anleihen“ und, zusammen mit den bestehenden Festzinsanleihen, die „bestehenden Anleihen“), vertreten. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Kapitalstruktur der Gruppe vorausblickend anzugehen und eine klare Fälligkeitslaufbahn bis 2029 zu schaffen, während die Gruppe neue kommerzielle Verträge verhandelt (die „A&E-Transaktion“).

Die Eckpunkte der A&E-Transaktion umfassen eine Verlängerung der Fälligkeit der bestehenden Anleihen um drei Jahre bis zum 15. Oktober 2029, im Gegenzug für verbesserte wirtschaftliche Konditionen und Gebühren sowie bestimmte andere Änderungen an dem die bestehenden Anleihen regelnden Anleihevertrag (der „bestehende Anleihevertrag“).

Gemäß der Transaktionsunterstützungsvereinbarung haben sich der Emittent und die teilnehmenden Gläubiger darauf geeinigt, die A&E-Transaktion entweder durch eine Änderung des bestehenden Anleihevertrags mit Zustimmung von Anleihegläubigern, die mindestens 90 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der bestehenden Anleihen vertreten, oder im Rahmen eines Vereinbarungsschemas nach Teil 26 des Companies Act 2006 (das „Schema“) umzusetzen. Dementsprechend hat der Emittent eine Aufforderung zur Zustimmung (die „Consent Solicitation“) zur Änderung des bestehenden Anleihevertrags eingeleitet, um die A&E-Transaktion umzusetzen und die Einleitung des Schemas (die „Scheme Solicitation“) zu unterstützen. Alle berechtigten Gläubiger (wie nachstehend definiert), die sich zur Teilnahme entscheiden, werden anschließend zu teilnehmenden Gläubigern und sind zudem verpflichtet, in die Transaktionsunterstützungsvereinbarung einzuwilligen.

Die Transaktionsunterstützungsvereinbarung verpflichtet jede der darin aufgeführten Parteien (einschließlich jener, die ihr zu einem späteren Zeitpunkt beitreten), unter den Bedingungen der Transaktionsunterstützungsvereinbarung, die erforderlichen Zustimmungen zu erteilen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur Umsetzung der A&E-Transaktion notwendig sind. Die Verpflichtungen der Parteien aus der Transaktionsunterstützungsvereinbarung enden automatisch zum jeweils frühesten der folgenden Zeitpunkte:

 (a)  

die Durchführung der A&E-Transaktion; oder

 

 (b)

 

ein vereinbarter „Long-Stop-Termin“ am 19. Dezember 2025, der gemäß den Bedingungen der Transaktionsunterstützungsvereinbarung verlängert werden kann.

Die Parteien der Transaktionsunterstützungsvereinbarung haben auch die Möglichkeit, die Transaktionsunterstützungsvereinbarung unter anderen Umständen zu kündigen, beispielsweise wenn die A&E-Transaktion nicht vor dem „Long-Stop-Termin” durchgeführt werden kann.

Die vollständigen Einzelheiten zur A&E-Transaktion, zum Schema, zur Consent Solicitation und Scheme Solicitation sind im Consent Solicitation Statement vom 25. Juli 2025 (das „Consent Solicitation Statement“), das vom Emittent herausgegeben wurde, enthalten. Diese Mitteilung ist lediglich eine Zusammenfassung des Consent Solicitation Statements. Sie hebt ausgewählte Informationen aus dem Consent Solicitation Statement hervor und enthält nicht sämtliche Informationen, die Sie vor einer Entscheidung in Bezug auf das Schema, die Consent Solicitation oder die Scheme Solicitation berücksichtigen sollten. Hervorgehobene Begriffe, die in dieser Pressemitteilung verwendet, aber nicht anderweitig definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen im Consent Solicitation Statement zugewiesen wird.

Zu den wichtigsten Bedingungen der Consent Solicitation und Scheme Solicitation gehören:

Teilnahmeberechtigung

Die Consent Solicitation und die Scheme Solicitation richten sich ausschließlich an jene Inhaber der bestehenden Anleihen (die „Anleihegläubiger“), die entweder (i) „qualifizierte institutionelle Käufer“ (wie dieser Begriff in Rule 144A des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „U.S. Securities Act“) definiert ist), sind und im Rahmen einer Privatplatzierung unter Berufung auf eine Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des U.S. Securities Act handeln, (ii) institutionelle „akkreditierte Investoren“ (im Sinne von Rule 501(a)(1), (2), (3), (7), (8), (9), (12) oder (13) des U.S. Securities Act) oder (iii) Personen sind, die keine „U.S. Persons“ (gemäß der Definition in Regulation S („Regulation S“) des U.S. Securities Act) sind und außerhalb der Vereinigten Staaten im Rahmen eines Offshore-Geschäfts im Sinne der Regulation S und unter Berufung auf diese handeln (sofern diese Personen ihren Wohnsitz (i) in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben, müssen sie „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 (die „Prospektverordnung“) sein) oder (ii) im Vereinigten Königreich haben, müssen sie „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sein, wie er aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 in nationales Recht übernommen wurde. (Jeder dieser Anleihegläubiger wird als „berechtigter Gläubiger“), bezeichnet, sofern der Emittent im Einzelfall nichts anderes bestimmt.

Consent Solicitation zu Änderungen des bestehenden Anleihevertrags und den bestehenden Anleihen

Der Emittent schlägt vor, den bestehenden Anleihevertrag wie folgt zu ändern, abhängig vom Umfang der im Rahmen der Consent Solicitation erhaltenen Zustimmungen:

(a) 

Vorgeschlagene 50%-Änderungen: Für den Fall, dass Anleihegläubiger, die zwar die Mehrheit, aber weniger als 90 % der ausstehenden bestehenden Anleihen vertreten, ihre Zustimmung erteilen und die Bedingung im Zusammenhang mit dem Schema erfüllt ist, können der bestehende Anleihevertrag sowie die bestehenden Anleihen wie folgt geändert werden: (A) Zulassung eines Garantiegebers als Mitemittenten der bestehenden Anleihen oder die Hinzufügung eines neu gegründeten englischen Konzernunternehmens als Mitemittenten der bestehenden Anleihen, (B) Änderung des anwendbaren Rechts für den bestehenden Anleihevertrag, die bestehenden Anleihen und die bestehenden Garantien auf das Recht von England und Wales (einschließlich damit zusammenhängender oder erforderlicher Änderungen),(C) Aufnahme einer nicht ausschließlichen Gerichtsstandsklausel mit Zuständigkeit englischer Gerichte, und (D) Festlegung, dass die unter (A) bis (C) genannten Änderungen (zusammen die „Schema-Änderungen“) automatisch in vollem Umfang unwirksam werden und als nie erfolgt gelten (und der bestehende Anleihevertrag so gelesen wird, als ob die Schema-Änderungen nie in Kraft getreten wären), sofern die Transaktionsunterstützungsvereinbarung gemäß ihren Bedingungen beendet wird (außer zum Datum des Wirksamwerdens der Transaktion, wie in der Transaktionsunterstützungsvereinbarung definiert).

 
 

(zusammen die „vorgeschlagenen 50%-Änderungen“); und

 

(b)

Vorgeschlagene 90%-Änderungen: Für den Fall, dass Anleihegläubiger, die 90 % oder mehr der ausstehenden bestehenden Anleihen vertreten, ihre Zustimmung erteilen, werden der bestehende Anleihevertrag und die bestehenden Anleihen wie folgt geändert:

 
 
  • Fälligkeit der bestehenden Anleihen: Das Fälligkeitsdatum der bestehenden Anleihen wird auf den 15. Oktober 2029 verlängert (wobei keine Änderungen an den wirtschaftlichen Bedingungen der bestehenden Anleihen vorgenommen werden, einschließlich des Zinssatzes und der Zinszahlungstermine).
 
  • Änderungen der Verpflichtungen: Der überwiegende Teil der restriktiven Verpflichtungen und sowie bestimmte Fälle von Vertragsverletzung in Bezug auf die bestehenden Anleihen werden, wie im Einzelnen im Consent Solicitation Statement beschrieben, außer Kraft gesetzt
 
  • Neue Anleihen: Unmittelbar nach Umsetzung der oben genannten Maßnahmen werden am Abwicklungstag („Settlement Date“) zwei neue Serien von Anleihen unter dem bestehenden Anleihevertrag begeben, die die bestehenden Anleihen aller teilnehmenden Gläubiger, deren Anleihen zur Abwicklung angenommen wurden, ersetzen. Diese neuen Anleihen werden als neue variabel verzinste, besicherte vorrangige Anleihen mit Fälligkeit 2029 (die „neuen variabel verzinsten Anleihen“) sowie als neue festverzinsliche, mit 8,50 % verzinste, besicherte vorrangige Anleihen mit Fälligkeit 2029 („die neuen Festzinsanleihen“, und zusammen mit den neuen variabel verzinsten Anleihen die „neuen Anleihen”) bezeichnet.
 
  • Bedingungen der neuen Anleihen: Unter anderem gilt Folgendes:
 
  • Gesamtnennbetrag: Der Gesamtnennbetrag der unterstützenden Anleihen, die am Abwicklungstag zur Abwicklung angenommen wurden, abzüglich der unten beschriebenen Teilnahmevergütung zuzüglich, sofern zutreffend, des Gesamtnennbetrags der unten beschriebenen Frühzeichnungsvergütung („Early Consent Consideration“), die in Form neuer Anleihen gezahlt wird.
 
  • Fälligkeit: 15. Oktober 2029.
 
  • Zinsen:
 
  • Neue variabel verzinste Anleihen: Dreimonats-EURIBOR zuzüglich einer Marge (wobei diese Marge berechnet wird (i) zum Zeitpunkt des Ablaufs der Zeichnungsfrist, sofern Anleihegläubiger, die 90 % oder mehr der ausstehenden bestehenden Anleihen vertreten, vor diesem Zeitpunkt ihre Zustimmung erteilen, oder (ii) zwei Geschäftstage nach dem Datum der gerichtlichen Bestätigung des Schemas, falls ein Schema umgesetzt wird), wobei sich daraus eine Rendite von 8,50 % ergibt. Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich zahlbar am 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober eines jeden Jahres, beginnend mit dem Abwicklungstag. Zusätzlich fällt ein Betrag an, der einer jährlich mit 2,50 % verzinsten, als Zahlung in Form eines Aufschlags („Payment-in-Kind“) ausgestalteten Kuponerhöhung entspricht, die in Form eines Aufgelds bei Rückzahlung, Kündigung oder Rückkauf der neuen variabel verzinsten Anleihen fällig wird, und
 
  • Neue Festzinsanleihen: Jahreszins in bar von 8,50 %, zahlbar halbjährlich nachträglich am 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres, beginnend mit dem Abwicklungstag. Zusätzlich fällt ein Betrag an, der einer jährlich mit 2,50 % verzinsten, als Payment-in-Kind ausgestalteten Kuponerhöhung entspricht, die in Form eines Aufgelds bei Rückzahlung, Kündigung oder Rückkauf der neuen Festzinsanleihen fällig wird.
 
  • Aufgelaufene und nicht gezahlte Zinsen: In Bezug auf die geänderten Anleihen, die durch neue Anleihen ersetzt werden, werden die bis (ausschließlich) zum Abwicklungstag aufgelaufenen und noch nicht gezahlten Zinsen (zum in den bestehenden Anleihen festgelegten Zinssatz) am Abwicklungstag vollständig ausgezahlt.
 
  • Rückzahlungsaufschlag (Call Premium): (i) Ab dem Abwicklungstag bis (ausschließlich) zu dem Tag, der ein Jahr nach dem Abwicklungstag liegt: Rückzahlung zum Nennbetrag (100 %) der jeweiligen neuen Anleihen (wobei der Nennbetrag rechnerisch so angepasst wird, dass er dem wirtschaftlichen Gegenwert von jährlich 2,50 % Payment-in-Kind-Zinsen entspricht) zuzüglich eines „Make-Whole“-Aufschlags sowie aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen bis zum Rückzahlungstag (sofern vorhanden); (ii) ab dem Tag, der ein Jahr nach dem Abwicklungstag liegt, bis (ausschließlich) zu dem Tag, der zwei Jahre nach dem Abwicklungstag liegt: Rückzahlung zum Preis von 101 % des Nennbetrags der jeweiligen neuen Anleihen (wobei der Nennbetrag rechnerisch so angepasst wird, dass er dem wirtschaftlichen Gegenwert von jährlich 2,50 % Payment-in-Kind-Zinsen entspricht) zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen bis zum Rückzahlungstag (sofern vorhanden); (iii) danach: Rückzahlung zum Preis von 100 % des Nennbetrags der jeweiligen neuen Anleihen (wobei der Nennbetrag rechnerisch so angepasst wird, dass er dem wirtschaftlichen Gegenwert von jährlich 2,50 % Payment-in-Kind-Zinsen entspricht) zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen bis zum Rückzahlungstag (sofern vorhanden).
 

(zusammen die „vorgeschlagenen 90 %-Änderungen“ und, zusammen mit den vorgeschlagenen 50 %-Änderungen, die „vorgeschlagenen Änderungen“).

Scheme Solicitation

Wenn der Emittent im Rahmen der Transaktionsunterstützungsvereinbarung oder der Consent Solicitation die Zustimmung von Anleihegläubigern erhält, die:

 (a)

 

mehr als 50 % (aber weniger als 90 %) des ausstehenden Gesamtnennbetrags der bestehenden Anleihen vertreten, werden, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen und Schwellenwerte gemäß der Transaktionsunterstützungsvereinbarung, die vorgeschlagenen 50 %-Änderungen umgesetzt, und ein noch zu bestimmendes Unternehmen innerhalb der Gruppe wird formell ein Schema vorschlagen; und

 

 (b)

 

mindestens 90 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der bestehenden Anleihen vertreten, werden die vorgeschlagenen 90 %-Änderungen umgesetzt, und der Emittent wird, sofern erforderlich, das Schema beenden.

Wird die A&E-Transaktion im Rahmen eines Schemas umgesetzt, hat dies folgende Auswirkungen: (i) Die teilnehmenden Gläubiger erhalten am Abwicklungstag: (x) die gleiche Frühzeichnungsvergütung (Early Consent Consideration), auf die sie im Rahmen der Consent Solicitation unter bestimmten Bedingungen Anspruch gehabt hätten, und (y) wie nachstehend und im Consent Solicitation Statement näher beschrieben, eine Teilnahmevergütung (Participation Consideration) zum Nennwert und anteilig auf alle Anleihegläubiger im Verhältnis zu ihren jeweiligen bestehenden Anleihen; (ii) Die Anleihegläubiger erhalten neue Anleihen mit Bedingungen, die im Wesentlichen denjenigen der neuen Anleihen (New Notes) entsprechen.

Zeitplan: Die Consent Solicitation und die Scheme Solicitation haben eine Frist für die Frühzeichnungsvergütung (Early Consent Deadline) bis 17:00 Uhr New Yorker Zeit am 7. August 2025 und enden um 23:59 Uhr New Yorker Zeit am 21. August 2025, jeweils vorbehaltlich einer Verlängerung, Wiedereröffnung, Änderung oder vorzeitigen Beendigung durch den Emittenten gemäß des Consent Solicitation Statements. Berechtigte Gläubiger können ihre Weisungen im Rahmen der Consent Solicitation und Scheme Solicitation jederzeit vor dem Ablaufzeitpunkt (Expiration Time) einreichen. Anleihegläubiger erhalten die Early Consent Consideration jedoch nur, wenn sie ihre Zustimmung (oder gegebenenfalls ihre Enthaltungsanweisung) gültig vor der Early Consent Deadline einreichen (und nicht zurückziehen) und der Transaktionsunterstützungsvereinbarung beitreten, es sei denn, es gilt eine der unten genannten Ausnahmen.

Vergütung: Berechtigte Gläubiger, die (w) eine gültige elektronische Zustimmungserklärung (Electronic Consent Instruction) (oder eine Enthaltungsanweisung, sofern zutreffend) in Bezug auf alle bestehenden Anleihen, die sie halten oder wirtschaftlich besitzen (ausgenommen solche, die in ihrer Eigenschaft als Qualified Market-Maker gehalten werden, und unter Berücksichtigung etwaiger laufender Übertragungen), einreichen und nicht zurückziehen, (x) im Fall von teilnehmenden Gläubigern, die keine ursprünglichen zustimmenden Anleihegläubiger (Original Consenting Noteholders) sind, der Transaktionsunterstützungsvereinbarung beitreten, indem sie ein gültig ausgefülltes und unterzeichnetes Beitrittsschreiben (Accession Letter) und ein Schreiben zur Bestätigung unterstützender Anleihen (Supporting Notes Confirmation Letter) (einschließlich eines Nachweises des wirtschaftlichen Eigentums, wie in der Transaktionsunterstützungsvereinbarung beschrieben) beim Informations- und Tabellierungsagenten einreichen, (y) sofern die A&E-Transaktion im Rahmen eines Schemas umgesetzt wird, für das Schema stimmen oder sich (im Fall eines enthaltenden Gläubigers) der Stimme beim Scheme Meeting enthalten, und (z) die Transaktionsunterstützungsvereinbarung nicht verletzt haben bis einschließlich zum Abwicklungstag, werden, vorbehaltlich der Erfüllung der Abwicklungsbedingungen (Settlement Conditions), folgende Leistungen erhalten: die neuen Anleihen (New Notes), die bis (ausschließlich) zum Abwicklungstag aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen auf die geänderten Anleihen (zum Zinssatz gemäß den bestehenden Anleihen), die durch die neuen Anleihen ersetzt werden, sowie die folgende Vergütung (Consideration):

(a) 

Teilnahmevergütung: Ein Betrag in Höhe von 55,00 Mio. € in bar, der zum Nennwert und anteilig auf den Gesamtnennbetrag der unterstützenden Anleihen angerechnet wird, die von den berechtigten Gläubigern gehalten werden, die die oben beschriebenen Schritte unternehmen (die „Teilnahmevergütung“); und

 

(b)

Frühzeichnungsvergütung: (i) 10,00 € in bar je 1.000 € Nennbetrag der unterstützenden Anleihen, die von einem solchen teilnehmenden Gläubiger gehalten werden, und (ii) 10,00 € in neuen Anleihen je 1.000 € Nennbetrag der unterstützenden Anleihen, die von diesem teilnehmenden Gläubiger gehalten werden (vorbehaltlich kaufmännischer Rundung), jeweils vor Anwendung der Teilnahmevergütung,

vorausgesetzt dass, wenn die A&E-Transaktion im Rahmen eines Schemas umgesetzt wird, die Teilnahmevergütung an alle Anleihegläubiger gezahlt wird, und nicht nur an berechtigte Gläubiger unterstützender Anleihen, die die oben beschriebenen Maßnahmen ergreifen. Ferner gilt (A) Um Anspruch auf die Frühzeichnungsvergütung zu haben, müssen berechtigte Gläubiger die unter (w) und (x) oben beschriebenen Maßnahmen vor Ablauf der Frühzeichnungsfrist ergreifen; und (B) falls ein spezifischer CLO-Inhaber (Specific CLO Holder) vor Ablauf der Frühzeichnungsfrist eine Enthaltungsanweisung eingereicht hat, kann diese zurückgezogen werden (ausschließlich zum Zweck der Abgabe einer elektronischen Zustimmungserklärung zugunsten der A&E-Transaktion anstelle der zurückgezogenen Enthaltungsanweisung), und jeder Specific CLO Holder bleibt weiterhin berechtigt, die Frühzeichnungsvergütung zu erhalten.

In jedem Fall wird diese Vergütung am Abwicklungstag zahlbar und ist an die Durchführung des Schemas oder der vorgeschlagenen 90 %-Änderungen gebunden.

Inhaber, die aus fondsinternen, aufsichtsrechtlichen oder rechtlichen Gründen möglicherweise nicht an der Consent Solicitation teilnehmen können, sind dennoch berechtigt, die Vergütung zu erhalten, sofern sie die Transaktionsunterstützungsvereinbarung unterzeichnen oder ihr beitreten, sich bei der Abstimmung im Rahmen des Schemas oder der Consent Solicitation enthalten (oder dafür stimmen, sofern sie dazu letztlich in der Lage sind), (einschließlich durch Abgabe einer Enthaltungsanweisung wie im Consent Solicitation Statement definiert), und die Transaktionsunterstützungsvereinbarung im Übrigen einhalten.

Der Emittent kann nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich der geltenden Gesetze sowie der im Consent Solicitation Statement und der Transaktionsunterstützungsvereinbarung festgelegten Bedingungen und Bestimmungen jederzeit und gegebenenfalls auch mehrfach (a) die Ablauffrist oder die Frühzeichnungsfrist bis spätestens zum 15. September 2025 verlängern, oder (b) die Consent Solicitation nach Ablauf der ursprünglichen Frist erneut eröffnen, vorausgesetzt, dass die neue Ablauffrist nach Wiedereröffnung ebenfalls spätestens am 15. September 2025 liegt. Darüber hinaus gilt: Eine weitere oder längere Verlängerung über den 15. September 2025 hinaus bis einschließlich 30. September 2025 bedarf der Zustimmung der Mehrheitszustimmenden Anleihegläubiger (wie in der Transaktionsunterstützungsvereinbarung definiert). Verlängerungen ab dem 1. Oktober 2025 bis einschließlich zum Long-Stop Date bedürfen der Zustimmung der Super Majority Consenting Noteholders (wie in der Transaktionsunterstützungsvereinbarung definiert).

Nahezu zeitgleich mit dem Abschluss der Transaktionsunterstützungsvereinbarung haben der Emittent und bestimmte seiner Tochtergesellschaften eine Vereinbarung mit 100 % der Kreditgeber seiner super vorrangigen revolvierenden Kreditfazilität über 100,0 Mio. € (die „ssRCF“) geschlossen, um deren Fälligkeit auf den 15. Juli 2029 zu verlängern. Der Abschluss der A&E-Transaktion wird nahezu zeitgleich mit der Fälligkeitsverlängerung der ssRCF vollzogen.

Weitere Informationen

Berechtigte Gläubiger, die die A&E-Transaktion unterstützen und die Frühzeichnungsvergütung erhalten möchten, sind eingeladen, in die Transaktionsunterstützungsvereinbarung ab heute einzuwilligen. Der Zugang zu den entsprechenden Unterlagen erfolgt über folgenden Link: https://deals.is.kroll.com/graanul. Berechtigte Gläubiger müssen ein Beitrittsschreiben zur Transaktionsunterstützungsvereinbarung ausfüllen und unterzeichnen sowie einen Nachweis über ihre wirtschaftlichen Beteiligungen an Kroll Issuer Services Limited übermitteln.

Das Consent Solicitation Statement wird ebenfalls allen berechtigten Gläubigern über den Informations- und Tabellierungsagenten zur Verfügung gestellt. Sollten Sie Probleme beim Zugriff auf die Website oder Fragen zum Beitritt zur Transaktionsunterstützungsvereinbarung, zur Consent Solicitation oder zur Scheme Solicitation haben, wenden Sie sich bitte an:

Kroll Issuer Services Limited

Adresse: The News Building, 3 London Bridge Street, London SE1 9SG, Vereinigtes Königreich
Telefon: +44 207 704 0880
E-Mail: graanul@is.kroll.com
Website: https://deals.is.kroll.com/graanul
Zu Händen: Jacek Kusion / Ivan Šantek

Goldman Sachs Bank Europe SE handelt als Finanzberater des Emittenten. Goldman Sachs Bank Europe SE, zugelassen und beaufsichtigt durch die Europäische Zentralbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, handelt ausschließlich im Auftrag des Emittenten im Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Transaktionen und ist gegenüber niemandem außer dem Emittenten verantwortlich für den Schutz, den Goldman Sachs Bank Europe SE ihren Kunden gewährt, oder für die Erteilung von Ratschlägen im Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Transaktionen oder sonstigen hierin genannten Angelegenheiten.

Für weitere Informationen zur A&E-Transaktion wenden Sie sich bitte an Latham & Watkins LLP, die die unterstützenden Anleihegläubiger beraten haben, unter folgender E-Mail-Adresse:projectgeorgia2025.lwteam@lw.com

Über Graanul

Graanul ist der größte Hersteller von nachhaltigen Holzpellets in Europa und konzentriert sich hauptsächlich auf den europäischen Pelletmarkt. Die von Graanul produzierten Holzpellets sind kohlenstoffarme Alternativen zu fossilen Brennstoffen, die für die Erzeugung erneuerbarer Energie, die Beheizung von gewerblichen Gebäuden und Wohnhäusern sowie für kombinierte Heizungs- und Stromanwendungen eingesetzt werden. Graanul ist in Estland, Lettland, Litauen und den Vereinigten Staaten tätig.

Wichtiger Hinweis

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für die bestehenden Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung dar und darf unter keinen Umständen als Angebot, Aufforderung oder Verkauf in den Vereinigten Staaten oder in einer Rechtsordnung oder gegenüber Personen ausgelegt werden, in der bzw. gegenüber denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf unzulässig wäre. Die bestehenden Schuldverschreibungen wurden weder gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung noch bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung registriert und werden auch nicht registriert.

Graanul gibt diese Mitteilung einmalig heraus, um seine Investoren zu informieren, und geht derzeit nicht davon aus, dass in Zukunft ähnliche vierteljährliche Updates zu aktuellen Entwicklungen veröffentlicht werden.

Gewisse Informationen in dieser Pressemitteilung stellen „zukunftsgerichtete Aussagen“ dar oder können als solche betrachtet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen sind daran zu erkennen, dass sie sich nicht ausschließlich auf historische oder gegenwärtige Tatsachen beziehen, sondern Erwartungen oder Prognosen künftiger Ereignisse, Ergebnisse oder Umstände betreffen, die möglicherweise eintreten oder auch nicht, und durch die Verwendung zukunftsgerichteter Begriffe wie „kann“, „könnte“, „sollte“, „wird“, „würde“, „erwartet“, „plant“, „rechnet mit“, „prognostiziert“, „schätzt“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „aufrechterhalten“, „fortsetzen“ oder entsprechende Verneinungen, Abwandlungen oder ähnliche Begriffe oder andere Formen von Prognosen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Es wird darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Performance darstellen und dass aufgrund diverser Risiken, Ungewissheiten und Annahmen die tatsächlichen Ereignisse, Ergebnisse oder Performance von Graanul sowie Entwicklungen in den Branchen, in denen Graanul tätig ist, zukünftige Investitionen und Akquisitionen sowie etwaige Störungen der allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in geografischen Regionen mit starker Geschäftstätigkeit, erheblich von den in diesen Aussagen oder Prognosen enthaltenen oder angedeuteten Erwartungen abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nicht historische Tatsachen, sondern beruhen auf bestimmten Annahmen des Managements über die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsstrategien von Graanul sowie über das Marktumfeld, in dem das Unternehmen tätig sein wird. Diese Annahmen hält das Management zwar für angemessen, sie sind jedoch naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. Die Aussagen beschreiben Graanuls künftige Geschäftstätigkeit, Pläne, Strategien, Ziele und Erwartungen sowie künftige Entwicklungen in den relevanten Märkten. Weder Graanul noch eines seiner verbundenen Unternehmen, Mitglieder, Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater, Beauftragten oder Vertreter gibt oder wird ausdrücklich oder stillschweigend eine Zusicherung abgeben, dass zukunftsgerichtete Aussagen erreicht werden oder sich als richtig erweisen. Die tatsächliche zukünftige Geschäftsentwicklung, die Finanzlage, die operativen Ergebnisse und Aussichten können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargestellten abweichen. Aus diesem Grund sollten Sie sich nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen, Prognosen, Ziele, Schätzungen und sonstigen Angaben in dieser Pressemitteilung gelten ausschließlich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Graanul übernimmt keine Verpflichtung, diese Informationen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen noch zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.

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Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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